Klares Votum im Haupt- & und Finanzausschuss
Der am 14. November 2016 eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2017 wurde nach insgesamt fünf intensiven Sitzungsrunden im Haupt- und Finanzausschuss verabschiedet. Und zwar einstimmig.
Uns als CDU ist dabei die Zustimmung sehr leicht gefallen: Die Vorschläge, die wir in die Aushandlungen eingebracht haben, sind tatsächlich alle für den Haushalt 2017 voll berücksichtigt worden. Nach unserem Verständnis trägt der Etat des kommenden Jahres deswegen deutlich die Handschrift der CDU.
Nachdem bereits am Montag die Änderungsanträge der Fraktionen gemeinsam mit den Sperrvermerken und den Haushaltsbegleitbeschlüssen einer ersten Vorbesprechung unterzogen und durch das Körperschaftsbüro geordnet und notiert worden waren, beschränkte man sich heute auf noch offene Fragen zu den einzelnen Anträgen und Investitionswünschen.
Sportstättenkonzept: Erhalten auch Ahlbach, Offheim und Staffel Kunstrasenplätze?
Übernommen wurde nun einstimmig die Forderung der CDU an den Magistrat, die bereits im September gemeinsam eingeforderte Prioritätenliste (also in welcher möglichen Reihenfolge in Ahlbach, Offheim und Staffel Gelder zur Unterstützung des Baus von Kunstrasenplätzen bereitsgestellt werden können) bis zum 30. April 2017 vorzulegen. Sobald die Ausarbeitung den Stadtverordneten vorliegt, können diese entscheiden, welche Maßnahme(n) umgesetzt werden sollen. Hierfür werden insgesamt 1.000.000 Euro eingestellt.
Es wird nun die Aufgabe der Stadtverordneten sein, über die fristgerechte Vorlage der Liste zu wachen und bei Bedarf Tempo anzumahnen. Die drei Vereine, die Interesse angemeldet haben, werden ebenso interessiert darauf warten und einen angemessen zügigen Fortlauf erhoffen.
Und die Straßenbeitragssatzung?
Wer auf eine klare Entscheidung gesetzt hatte, wie die Zukunft der Limburger Straßenbeitragssatzung sich gestalten würde, sah sich überrascht: Sowohl die Fraktionen der SPD als auch der FDP meldeten weiteren Beratungsbedarf an.
Dem hat sich die CDU mit der Maßgabe angeschlossen, für die nächste Sitzung des Ausschusses einen Vertreter der Kommunalaufsicht einzuladen, der über die möglichen (vor allem rechtlichen) Folgen des Aufhebens der Satzung berichten soll.