Straßenbeitragssatzung („Zweitausbausatzung“) und der „Fall Bender“

 Die Kommunalaufsicht zu Gast im Haupt- und Finanzausschuss

Straßenbau und seine Finanzierung

Gestern hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in einem dritten Beratungsgang mit der Frage beschäftigt, ob es in Limburg auch weiterhin eine Straßenbeitragssatzung geben soll. Grundlage war ein von der FDP-Fraktion im Herbst 2016 eingebrachter Antrag, diese ersatzlos zu streichen.

Am Ende des letzten Beratungsgangs im Dezember 2016 hatte die CDU-Fraktion darum gebeten, einen Vertreter der Kommunalaufsicht (hier: des Landkreises Limburg-Weilburg) einzuladen, um etwaige noch offene Sachfragen stellen zu können und aus erster Hand beantwortet zu bekommen. Dies war nun gestern durch die Anwesenheit des Kreismitarbeiters der Fall. Das, was dort zu hören war, ließ schließlich keine Frage mehr offen.

Sachlich-fachlich eindeutig: Kommunalabgabengesetz (KAG)

Dass die Satzung grundsätzlich bei den Betroffenen unpopulär ist, ist menschlich völlig nachzuvollziehen – wer freut sich schon, wenn er einen entsprechenden Gebührenbescheid erhält. Auch sind die Summen, die dort aufgerufen werden, in den meisten Fällen eine erhebliche Belastung für die Eigentümer. Das ist natürlich auch der CDU als Volkspartei absolut bewusst, eine oberflächliche oder kurzatmige Debatte über Ursachen und Folgen für die Bürger kann daher nicht infrage kommen. Im Gegenteil.

Das KAG schreibt den Kommunen vor, die einen unausgeglichenen (Ergebnis-)Haushalt haben – und damit auch Limburg – Gebühren zu erheben, die in Teilen die Finanzierung der Straßensanierung mittragen. Dabei steht auch eindeutig fest, dass Gebühren in der Hierarchie vor Steuern angesiedelt sind. Es ist also nicht möglich, durch Steuererhöhungen den Haushalt zu sanieren, um andernorts Gebühren zu senken oder gar abzuschaffen.

Hinzu kommt, dass alle (!) Kommunen, die gegen diese Grundsätze des KAG geklagt haben (nicht nur in Hessen), vor Gericht unterlegen sind. Leider hat aber die Stadtverordnetenversammlung keinerlei Handhabe, die eigentlichen Grundlagen der Satzung, nämlich das KAG, zu ändern – denn dieses liegt außerhalb der Reichweite und müsste im Hessischen Landtag debattiert werden.

Auch weitere Verfahrensschritte für den Fall, dass das Parlament mit Mehrheit die Abschaffung der Satzung beschlösse, wurden erläutert: Da die Anweisungsverfügung der Kommunalaufsicht rechtens sei, handelte es sich bei einer Abschaffung „um einen klaren Rechtsverstoß“, der ein Beanstandungsverfahren nach sich zöge. Das bedeutet, dass der Landkreis Limburg-Weilburg die bislang bestehende Satzung automatisch – auch ohne die Stadtverordnetenversammlung zu involvieren – wiederherstellen würde.

Ebenso eindeutig wie die fachlichen Ausführungen der Kommunalaufsicht war die trotzige Haltung der SPD und FDP: Dort blieb man bei einem indignierten Nicht-Anerkennen der klaren Fakten und nahm weder die gesetzlichen Grundlagen noch die sich hieraus ergebenden Realitäten und Erfahrungen zur Kenntnis.

Auch der SPD-Bürgermeister scheute sich vor einer klaren Aussage und blieb bei einem konsequenten Sowohl als auch.

Um die Sachfragen abschließend in den Fraktionen diskutieren und eine politische Entscheidung herbeiführen zu können, wurde ein weiterer (und letzter) Beratungsgang beschlossen. „High noon“ für die Satzung wird damit der 23. März 2017 sein.

„Fall Bender“: Resolutionstext der CDU angenommen

Nach einer ebenfalls in Teilen leidenschaftlichen Debatte stand die Frage im Mittelpunkt, wie der Ausschuss sich hinsichtlich des „Fall Bender“ positioniert. Für die CDU habe ich betont, dass wir aus den uns vorliegenden Unterlagen keine Verfehlungen, Nachlässigkeiten oder Fehler der städtischen Behörden ableiten. Die Berichterstattung in Teilen der Medien, die Empörung, die sich am vermeintlichen und behaupteten Nicht-Handeln besonders der Ordnungsamts festgemacht hat, hat den tatsächlichen Verlauf der Angelegenheit sehr verzerrt dargestellt.

Im Mittelpunkt der Resolution steht nun die klare Ablehungen aller Formen des politischen und gesellschaftlichen Extremismus – und die Aufforderung an die Behörden, auch weiterhin entsprechende Propaganda an städtischem Eigentum zu entfernen.

Dem konnten sich bis auf die Fraktion DIE LINKE, die eine engere Anlehnung an den „Fall Bender“ und die neonazistische Propaganda gefordert hat, alle übrigen Fraktionen anschließen.