Bürgerinformation zum Thema Windkraftanlagen
Die Stadtverwaltung hat gestern im Kleinen Saal der städtischen Josef-Kohlmaier-Halle über die Auswirkungen der bereits im Februar 2016 initiierten 63. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans informiert. Im Mittelpunkt standen mögliche Vorrangflächen für Windkraftanlagen.
Um was es geht
Am 22. Februar 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung mit 40:3 Stimmen beschlossen, die 63. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um den Anteil von Energie, die aus Windkraft gewonnen werden kann, zu steigern. Hierzu sind drei Konzentrationsflächen definiert worden (Gebiete in Ahlbach, Staffel und Offheim).
Inhalt der Vorstellung
Ein entsprechend beauftragtes Unternehmen, die ENOVA Energiesysteme GmbH & Co. KG aus Ostfriesland, hat zunächst über die grundsätzlichen Vorgaben des Landes Hessen in Sachen Windkraft und den nötigen inhaltlichen Abgleich mit dem Teilregionalplan Energie berichtet.
Für die drei definierten Vorrangebiete wird ein Flächenverbrauch von insgesamt 23,7 Hektar beplant, die Anlagen des Typs Nordex N 131 (Jahresproduktion von 3 bis 3,3 MW) verfügen über eine Nabenhöhe von 140 Metern und einer Gesamthöhe von 164 Metern. Betreiber wäre die neue Lahnwind Limburg GmbH, eine gemeinsame Tochter der Thüga Energienetze GmbH und der Energieversorgung Limburg GmbH.
Die insgesamt drei Anlagen (zwei in Ahlbach, eine in Staffel) könnten nach erfolgreichem Genehmigungsverfahren 2017 errichtet und 2018 ans Netz gehen. Bei einer Produktion von ca. 3,3 Megawatt könnten sie (gemeinsam) rund 50 Prozent der privaten Limburger Haushalte versorgen (andere Stromkonsumenten nicht eingerechnet).
Offene Fragen
Allerdings gibt es seitens der Politik noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen: Wie sehen die Wirtschaftlichskeitsberechnung (Bussinessplan) und die wirtschaftliche Rentabilität aus, in welchem Umfang sind die umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt, wie fällt das Windgutachten aus, in welchem Umfang kann die Bürgerschaft an Finanzierung und Betrieb beteiligt werden?